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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2008 | S. 228–230Es folgt Seite №228

Nr. 51 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 16. November 2007 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden – 6B_320/2007

Art. 179septies, 181 StGB: Nötigung durch übermässige Telefonanrufe.

Belästigungen durch übermässige Telefonanrufe können nur dann von der Generalklausel der «anderen Beschränkung der Handlungsfreiheit» erfasst sein, wenn sie eine eigentliche Zwangswirkung oder Zwangslage beim Adressaten auslösen. Die Gesamtzahl der Anrufe ist danach nicht entscheidend. Erforderlich ist vielmehr, dass die…

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