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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2014 | S. 157–159Es folgt Seite №157

Nr. 32 Kantonsgericht St. Gallen, Strafkammer, Urteil vom 22. August 2013 i.S. X. gegen Jugendanwaltschaft – ST.2013.7

Art. 24 lit. a JStPO: Jugendstrafverfahren; notwendige Verteidigung bei drohendem (unbedingtem) Freiheitsentzug.

Nicht die Tatschwere, sondern die Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit des jugendlichen Täters ist massgebend für die Beurteilung, ob die Notwendigkeit einer Verteidigung besteht. Der Gesetzgeber ist in Bezug auf Art. 24 lit. a JStPO vom unbedingten Freiheitsentzug…

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