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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2015 | S. 219–224Es folgt Seite №219

Nr. 33 Obergericht Zürich, II. Strafkammer, Urteil vom 23. Januar 2015 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl – SA140001

Art. 362 StPO: abgekürztes Verfahren; Abänderung der Anklageschrift anlässlich der Hauptverhandlung; falsche rechtliche Belehrung durch das Gericht.

Das erstinstanzliche Gericht kann die Anklageschrift im abgekürzten Verfahren mit Zustimmung der Parteien abändern. Beruht die Zustimmung der beschuldigten Person zur vereinbarten Abänderung der Anklageschrift indes auf einer falschen rechtlichen…

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