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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2011 | S. 219–221Es folgt Seite №219

Nr. 41 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 13. September 2010 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und A. – 6B_451/2010

Art. 34 Abs. 4 SVG: ausreichender Abstand gegenüber Vorausfahrenden in einer Autokolonne.

Gemäss Art. 34 Abs. 4 SVG hat der Lenker gegenüber allen Strassenbenützern einen ausreichenden Abstand zu wahren, namentlich beim Hintereinanderfahren. Die Pflicht, einen ausreichenden Abstand einzuhalten, richtet sich an den hintanfahrenden Fahrzeuglenker. Der Fahrzeuglenker muss ausser dem Abstand zum…

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