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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2010 | S. 228–229Es folgt Seite №228

Nr. 40 Obergericht Zürich, I. Strafkammer, Urteil vom 17. August 2009 i.S. Polizeirichteramt der Stadt Winterthur gegen X. – SU090015

Art. 10 Abs. 1 i.V.m. Art. 52 Abs. 1 APV/Winterthur: unverhältnismässige zwangsweise Abklärung der Identität einer Person, die freiwillig auf dem Polizeiposten erschienen ist.

Der Auftrag der Polizei bei der Identitätsfeststellung einer Person, die freiwillig und ohne in Verdacht zu stehen auf dem Polizeiposten erscheint, ist eng zu fassen. Die Polizei muss dabei den Verfassungsgrundsatz der…

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