Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2009 | S. 223–224Es folgt Seite №223

Nr. 46 Obergericht des Kantons Bern, 2. Strafkammer, Urteil vom 15. November 2008 i.S. B. – SK-Nr. 2008/363

Art. 49 Abs. 1 StGB: Kumulation von Freiheitsstrafe und Geldstrafe.

Freiheits- und Geldstrafe sind keine gleichartigen Strafen i.S.v. Art. 49 Abs. 1 StGB, weshalb die Bildung einer Gesamtstrafe unzulässig ist; es ist eine Kumulation der Strafen vorzunehmen. Mangels gesetzlicher Grundlage ist es vorliegend auch nicht möglich, für das ausländerrechtliche Delikt statt einer Geldstrafe eine…

[…]