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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2008 | S. 224–228Es folgt Seite №224

Nr. 50 Obergericht Bern, Urteil vom 13. November 2007 i.S. G. – 2007/187

Art. 143, 143bis StGB: Hackerangriff, Ausspionieren eines Computers durch Verschicken eines Trojaners.

Das Erfordernis des besonderen Schutzes als objektives Tatbestandselement der unbefugten Datenbeschaffung (Art. 143 StGB) ist bei Computern erfüllt, wenn diese über einen Schutz mittels eines gängigen, marktüblichen Produkts mit genereller Eignung zum Schutz der Daten verfügen. Es ist nicht…

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