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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2015 | S. 86–88Es folgt Seite №86

Nr. 13 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 22. Dezember 2014 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt – 6B_605/2014

Art. 278 StPO: Verwertbarkeit von Zufallsfunden.

Ergibt sich aus der Überwachung des Fernmeldeanschlusses ein Verdacht gegen einen Dritten, der die Überwachung von dessen Fernmeldeanschluss rechtfertigt, dann ist es nicht erforderlich, dass das Zwangsmassnahmengericht vorerst die Verwertung des Zufallsfundes aus der ersten Überwachung gegen den Dritten genehmigt, sondern es kann ohne Weiteres direkt…

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