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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2011 | S. 86–87Es folgt Seite №86

Nr. 22 Bundesstrafgericht, I. Beschwerdekammer, Urteil vom 21. September 2010 i.S. Bundesstrafgericht gegen Steuerverwaltung des Kantons Bern – BG.2010.11

Art. 110 DBG; Art. 153 StG/BE; Art. 34 Abs. 3 StGB: innerstaatliche Rechtshilfe; Steuergeheimnis; Befreiung von der Geheimhaltungspflicht.

Verlangt der Strafrichter von der zuständigen Steuerbehörde Informationen und Unterlagen über die finanziellen Verhältnisse eines Beschuldigten, kann der Fiskus sich nicht auf das Steuergeheimnis berufen. In solchen Fällen bleibt kein Raum für eine Abwägung der…

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