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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2010 | S. 31–35Es folgt Seite №31

Nr. 10 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 9. Juni 2009 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg gegen X. – 1B_325/2008, BGE 135 IV 206

Art. 3 Abs. 2 JStG; Art. 22 ff. StPO/FR: Zuständigkeitskonflikt zwischen dem Jugendermittlungsrichter und dem ordentlichen Untersuchungsrichter; Anwendbarkeit des Jugendstrafverfahrens bei Übergangstätern.

Entgegen einer möglichen grammatikalischen Auslegung der italienischen Fassung von Art. 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 JStG («In questi casi») bleibt das gegen einen Jugendlichen eingeleitete…

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