Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2012 | S. 348–350Es folgt Seite №348

Nr. 57 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 8. Februar 2012 i.S. X. gegen Y., Rechtsanwältin, Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat, Büro für amtliche Mandate – 1B_639/2011

Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG: erhebliche Vernachlässigung der Pflichten einer amtlichen Verteidigerin.

Die Ablehnung eines Gesuchs um Auswechslung des amtlichen Verteidigers begründet grundsätzlich keinen nicht wieder gutzumachenden Rechtsnachteil im Sinne des Gesetzes. Der blosse Umstand, dass es sich bei einem amtlichen Verteidiger nicht um den Wunsch- bzw. Vertrauensanwalt eines Beschuldigten…

[…]