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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2008 | S. 346–348Es folgt Seite №346

Nr. 72 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 18. März 2008 i.S. X. gegen A. und Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_456/2007

Art. 30 Abs. 1, 143bis StGB: Geschütztes Rechtsgut des Art. 143bisStGB, Strafantragsrecht des Inhabers eines E-Mailkontos bei Hacking-Angriffen.

Art. 143bisStGB schützt die Freiheit des Berechtigten, darüber zu entscheiden, wem der Zugang zu einer gesicherten Datenverarbeitungsanlage und den dort gespeicherten Daten gewährt wird (E. 4.2). Das Passwort verleiht dem Inhaber eines E-Mailkontos neben…

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