Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2012 | S. 283–284Es folgt Seite №283

Nr. 40 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 24. Mai 2012, i. S. X. gegen Strafgerichtspräsidium des Kantons Basel-Landschaft – 1B_102/2012

Art. 132 StPO: amtliche Verteidigung.

Wenn eine beschuldigte Person nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und die Verteidigung zur Wahrung ihrer Interessen geboten ist, muss die Verfahrensleitung eine amtliche Verteidigung anordnen. Zur Wahrung der Interessen der beschuldigten Person ist die Verteidigung namentlich geboten, wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und der Straffall…

[…]