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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2015 | S. 155–157Es folgt Seite №155

Nr. 23 Obergericht Aargau, Strafgericht, 1. Strafkammer, Urteil vom 3. Juli 2014 i.S. Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg gegen A.G. – SST.2014.102

Art. 90a Abs. 1 lit. a und b und Abs. 2 SVG: Verwertung und Einziehung eines Motorrads.

Mit Art. 90a SVG besteht eine hinreichend klare gesetzliche Grundlage, um in die Eigentumsgarantie gemäss Art. 26 Abs. 1 BV einzugreifen. Die Einziehung eines Motorfahrzeugs kann angeordnet werden, wenn damit eine grobe Verkehrsregelverletzung in skrupelloser Weise begangen wurde und kumulativ der Täter durch die…

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