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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2009 | S. 159–161Es folgt Seite №159

Nr. 31 Bezirksgericht Zürich, 9. Abteilung, Urteil vom 18. September 2008 – DG050572

Art. 305bisStGB: keine Geldwäscherei durch den Vortäter.

Der Täter einer Geldwäschereivortat kann sich nicht zusätzlich wegen Geldwäscherei strafbar machen, wenn er Vermögenswerte verschiebt, die aus der ihm zur Last gelegten Vortat stammen. Der Unrechtsgehalt dieser Handlung wird bereits durch den Schuldspruch wegen der Vortat vollumfänglich mit abgegolten. (Regeste forumpoenale)

Art. 305b…

[…]