Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2015 | S. 85–86Es folgt Seite №85

Nr. 12 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 16. April 2014 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt – 1B_103/2014

Art. 235 Abs. 3 StPO; Art. 13 Abs. 1, 16 BV; Art. 8, 10 EMRK: unzulässige Beschränkung des Briefverkehrs zwischen Häftlingen im Untersuchungsgefängnis; Anspruch auf Achtung des Briefverkehrs; Meinungsäusserungsfreiheit.

Der freie Briefverkehr eines Häftlings darf nicht allein aufgrund des ehrverletzenden Inhalts seiner Schreiben gegenüber den Strafbehörden und dem Gefängnispersonal beschränkt werden…

[…]