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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2020 | S. 35–38Es folgt Seite №35

Nr. 9 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 4. April 2019 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm – 1B_534/2018

Art. 29 Abs. 1 BV; Art. 417, 436 Abs. 1 i.V.m. 433 Abs. 1 StPO: Rechtsverzögerung; Parteientschädigung.

Ob eine Verletzung des Beschleunigungsgebots vorliegt, ergibt sich aus einer Gesamtwürdigung der Verfahrensführung. Ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung einer Rechtsverzögerung dürfte wohl zumindest bis zum Abschluss des Verfahrens betreffend die ganze Verfahrensführung gegeben sein. Obsiegt…

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