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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2013 | S. 24–27Es folgt Seite №24

Nr. 9 Kassationsgericht Zürich, Zirkulationsbeschluss vom 1. Juni 2012, i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich und Z. – AC110010

Art. 32 Abs. 2 Satz 2 BV; Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK; Art. 14 Ziff. 3 lit. d IPBPR; § 430 Abs. 1 Ziff. 4 StPO/ZH: Garantie der Verteidigungsrechte; Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht für eine genügende Verteidigung.

Wenn eine genügende Verteidigung nicht gewährleistet ist, verletzt die Vorinstanz die richterliche Fürsorgepflicht, wenn sie nicht die Verhandlung abbricht und einen neuen…

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