Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2012 | S. 23–25Es folgt Seite №23

Nr. 9 Bundesstrafgericht, I. Beschwerdekammer, Beschluss vom 23. August 2011 i.S. A. gegen Bundesanwaltschaft – BB.2011.32

Art. 69 StGB; Art. 30b WG: Sicherungseinziehung; Melderecht im Waffengesetz.

Bei Einstellung des Verfahrens müssen beschlagnahmte Schusswaffen und Munition freigegeben werden. Eine Einziehung kommt nur in Betracht, wenn die Objekte tatsächlich zur Verübung eines Delikts gedient haben oder aber im Hinblick auf eine zu begehende Straftat ernstlich als Tatmittel in Aussicht genommen worden sind. Gelangt…

[…]