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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2013 | S. 350–351Es folgt Seite №350

Nr. 44 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 15. März 2013 i.S. X. gegen Regionales Zwangsmassnahmengericht, Kreisgericht Rheintal – 1B_558/2012

Art. 237 StPO: Pass- und Schriftensperre.

Ein Reiseverbot schränkt die persönliche Freiheit erheblich ein. Eine Einschränkung dieses Grundrechts ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Zudem darf sie den Kerngehalt des Grundrechts nicht beeinträchtigen.

Wurde das Reiseverbot bereits in früheren Fällen…

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