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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2009 | S. 276–279Es folgt Seite №276

Nr. 56 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 16. Oktober 2008 i.S. Eidgenössische Zollverwaltung, Oberzolldirektion gegen A. – 6B_686/2008, BGE 134 IV 328

Art. 97 Abs. 3 StGB: Verfolgungsverjährung; erstinstanzliches Urteil; Freispruch.

Gemäss Art. 97 Abs. 3 StGB tritt die Verfolgungsverjährung nicht mehr ein, wenn vor Ablauf deren Frist ein erstinstanzliches Urteil ergangen ist. Diese Bestimmung betrifft nur verurteilende Erkenntnisse. Sie ist weder auf freisprechende Urteile noch auf Einstellungsverfügungen anwendbar. (Regeste des…

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