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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2008 | S. 282–285Es folgt Seite №282

Nr. 60 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 8. Januar 2008 i.S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern – 6B_277/2007

Art. 2 Abs. 2, 182 StGB; 196 aStGB; Art. 178 Abs. 3 StrV/BE: Menschenhandel, Verrechnung einer durch Dritte gestellten Kaution mit den Verfahrenskosten.

Art. 182 StGB erweist sich vorliegend nicht als milder als Art. 196 aStGB. Die ausländischen Frauen haben vorliegend nicht wirksam in die Prostitution in der Schweiz eingewilligt, weil sie aus der Not heraus gehandelt haben bzw. zum…

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