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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2020 | S. 195–201Es folgt Seite №195

Nr. 26 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 1. Juli 2019 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau – 6B_253/2019

Art. 416 ff. StPO: Strafbefehlsgebühr; Äquivalenzprinzip.

Eine Strafbefehlsgebühr orientiert sich einerseits am erfahrungsgemäss erforderlichen zeitlichen Aufwand sowie an der tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeit (quantitativer Aspekt), andererseits aber auch an der Bedeutung des Verfahrens unter dem Gesichtspunkt des verhängten Strafmasses (qualitativer Aspekt). Wie die Gebühren…

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