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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2014 | S. 217–219Es folgt Seite №217

Nr. 40 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 2. April 2014 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn – 1B_88/2014

Art. 221 Abs. 1 lit. a StPO: Sicherheitshaft; Fluchtgefahr.

Die Annahme von Fluchtgefahr setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit voraus, dass die beschuldigte Person, wenn sie in Freiheit wäre, sich dem Vollzug der Strafe durch Flucht entziehen würde. Bei der Bewertung, ob Fluchtgefahr besteht, sind die gesamten konkreten Verhältnisse zu berücksichtigen. Es müssen Gründe bestehen, die eine Flucht…

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