Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2012 | S. 219–220Es folgt Seite №219

Nr. 27 Obergericht Luzern, 2. Abteilung, Urteil vom 12. Dezember 2011 i. S. X. gegen Y. – 2N 11 78

Art. 267 Abs. 1 und 2 StPO: Beschlagnahme; vorzeitige Rückgabe.

Die vorzeitige Rückgabe eines beschlagnahmten Gegenstands oder Vermögenswerts an die berechtigte Person stellt die Vorwegnahme eines Endentscheids dar, der auf Aushändigung an den Verletzten zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands lautet. Sie lässt sich nicht auf Art. 267 Abs. 1 StPO stützen, da diese Norm nur die…

[…]