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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2011 | S. 210–215Es folgt Seite №210

Nr. 39 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 6. April 2011 i.S. X gegen Staatsanwaltschaft Kanton Basel-Landschaft – 1B_126/2011

Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO: Haftgrund der Wiederholungsgefahr.

Für die Annahme des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr sind entgegen dem deutschen Wortlaut nicht «schwere Verbrechen oder Vergehen», sondern «Verbrechen oder schwere Vergehen» erforderlich. Die durch diese Straftaten bewirkte erhebliche Gefährdung der Sicherheit anderer kann sich grundsätzlich auf Rechtsgüter jeder Art beziehen…

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