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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2009 | S. 217–218Es folgt Seite №217

Nr. 44 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 9. März 2009 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau − 6B_764/2008

Art. 292 StGB: mehrfache Ungehorsamsstrafe ohne erneute Strafandrohung; Dauerdelikt.

Wenn der Beschuldigte durch die Missachtung einer Verfügung einen rechtswidrigen Zustand aufrecht erhält, kann eine erneute Bestrafung dieses Dauerdeliktes nach Art. 292 StGB gestützt auf dieselbe Verfügung erfolgen, ohne dass die Androhung wiederholt werden müsste. Die bereits erfolgte Verurteilung «verbraucht»…

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