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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2018 | S. 227–232Es folgt Seite №227

BGE-Praxis I/2018

BGE 143 IV 434 und BGE 143 I 437 sowie eine ​Auswahl nicht amtlich publizierter Entscheide bis und mit 26. 2. 2018

I. Strafrecht

Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB (Veruntreuung eines geleasten Fahrzeugs): Bei der Verfügungsmacht des Treuhänders handelt es sich um ein faktisches, nicht rechtliches Verhältnis. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es unerheblich ist, ob der Täter die Sache vom Verletzten oder ​von einem Dritten erhalten hat. Ein faktisches oder tatsächliches Vertrauensverhältnis genügt.1

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