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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2020 | S. 114–118Es folgt Seite №114

Nr. 18 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 9. August 2019 i.S. A. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern – 6B_470/2019

Art. 434 StPO: Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche Dritter.

Gemäss Art. 434 Abs. 1 StPO haben Dritte Anspruch auf angemessenen Ersatz ihres nicht auf andere Weise gedeckten Schadens sowie auf Genugtuung, wenn sie durch Verfahrenshandlungen oder bei der Unterstützung von Strafbehörden Schaden erlitten haben. In der StPO wird damit eine gesetzliche Grundlage für Schadenersatz- und…

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