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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2014 | S. 87–92Es folgt Seite №87

Nr. 21 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 26. September 2013 i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen X. – 6B_186/2013

Art. 91 Abs. 1 SVG; Art. 11 und 13 SKV: Fahren in fahrunfähigem Zustand; Beweiswert des Resultats der schriftlich anerkannten Atemalkoholprobe; Unzulässigkeit eines Toleranzabzugs.

Wird ein Fahrzeuglenker zwei Atemalkoholproben unterzogen, die Messwerte zwischen 0,50 und 0,79 ‰ ergeben und höchstens um 0,10 ‰ voneinander abweichen, gilt der tiefere der zwei Werte mit der schriftlichen Anerkennung des…

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