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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2008 | S. 92–94Es folgt Seite №92

Nr. 22 Bezirksgericht Affoltern, Jugendgericht, Beschluss vom 27. September 2007 i. S. Z. gegen Jugendanwaltschaft der Bezirke Dietikon und Affoltern

§ 367 Abs. 4 i.V.m. § 43 Abs. 1 und 3 StPO/ZH: Entschädigung und Genugtuung infolge zu Unrecht erlittener Untersuchungshandlungen.

Bei der Festsetzung der Höhe der Genugtuung ist im Hauptfall der Haft zu berücksichtigen, ob diese ungesetzlich oder aber an sich rechtmässig war. Zudem sind die Dauer der Inhaftierung, die Intensität der gesundheitsschädlichen, psychischen und physischen Folgen und…

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