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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2019 | S. 35–39Es folgt Seite №35

Nr. 8 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 14. Dezember 2017 i.S. X. und Y. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern und Gemeinde A. – 6B_741/2017

Art. 146 Abs. 1 StGB: Betrug; Sozialbetrug.

Als Täuschung gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB gilt jedes Verhalten das darauf gerichtet ist, bei einem anderen eine von der Wirklichkeit abweichende Vorstellung hervorzurufen. Sie kann durch aktives Handeln, durch Unterlassen oder durch konkludentes Handeln erfolgen. Eine Täuschung durch Unterlassen setzt eine qualifizierte Rechtspflicht des Täters zum Handeln…

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