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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2011 | S. 24–25Es folgt Seite №24

Nr. 8 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 23. August 2010 i. S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern – 6B_496/2010

Art. 46 Abs. 1 StGB: Widerruf einer bedingten Strafe; Nichtbewährung während der Probezeit.

Begeht der Verurteilte während der Probezeit ein Verbrechen oder ein Vergehen und ist aufgrund der Begehung dieses Delikts von einer negativen Einschätzung der Bewährungsaussichten auszugehen, widerruft das Gericht die bedingte Strafe oder den bedingten Teil der Strafe. (Art. 46 Abs. 1 StGB). (Regeste…

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