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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2018 | S. 500–509Es folgt Seite №500

Nr. 39 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 21. März 2018 i.S. Eidgenössisches Finanzdepartement gegen Bank A. – 1B_433/2017

Art. 6, 9 und 14 GwG; Art. 171 Abs. 1 und 264 Abs. 1 lit. d StPO; Art. 321 StGB; Art. 50 VStrR: Verdacht der Geldwäscherei; Entsiegelung; Wahrung des Berufsgeheimnisses; Unterscheidung zwischen der primären und der akzessorischen Geschäftstätigkeit des Anwalts als Finanzintermediär.

Die sogenannte akzessorische anwaltliche Geschäftstätigkeit, welche insbesondere die Geschäftsführung bzw. Verwaltung…

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