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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2016 | S. 340–342Es folgt Seite №340

Nr. 43 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 29. Oktober 2015 i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen A. – 6B_182/2015

Art. 431 StPO; Art. 51 StGB: Genugtuung für Überhaft; Anrechnung von Untersuchungshaft.

Art. 431 StPO gewährleistet einen Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung bei rechtswidrigen Zwangsmassnahmen oder bei Überhaft. Überhaft liegt vor, wenn die Untersuchungs- respektive Sicherheitshaft unter Einhaltung der formellen und materiellen Voraussetzungen rechtmässig angeordnet wurde, die Haft aber…

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