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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2011 | S. 376–380Es folgt Seite №376

BGE-Praxis – II /2011

BGE 137 IV 189 sowie eine Auswahl nicht amtlich publizierter Entscheide des Bundesgerichts aus dem Berichtszeitraum 7.4.2011 bis 3.8.2011

I. Strafrecht

1. Allgemeiner Teil

Art. 49 Abs. 2 StGB (Gleichartigkeit der Strafen bei retrospektiver Konkurrenz): Die Bildung einer Gesamtstrafe im Sinne von Art. 49 Abs. 1 StGB ist bei nicht gleichartigen Strafen nicht möglich. Diese sind kumulativ zu verhängen, da das Asperationsprinzip nur greift, wenn mehrere gleichartige Strafen ausgesprochen werden. Das gilt auch für die Bildung einer…

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