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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2010 | S. 349–352Es folgt Seite №349

Nr. 61 Bundesgericht, öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 13. April 2010 i.S. X gegen Bundesamt für Justiz – 1C_163/2010 (teilweise publiziert, BGE 136IV88)

Art. 50, 63 SDÜ; Art. 14 Abs. 2 VStrR; Art. 2 Ziff. 1 EAUE: Auslieferungen bei Abgabetrug betreffend indirekte Steuern.

Die Schweiz ist unter gegebenen Voraussetzungen verpflichtet, anderen Schengen-Vertragsstaaten Personen auszuliefern, die wegen der Hinterziehung von indirekten Steuern verfolgt werden, soweit die inkriminierte Tat nach schweizerischem Recht einen Abgabetrug darstellt. (Regeste des…

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