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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2009 | S. 339–340Es folgt Seite №339

Nr. 71 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 12. März 2009 i.S. X. AG gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_801/2008

Art. 70 Abs. 1 StGB: nachträgliche Einziehung von Vermögenswerten; keine Kollision mit dem Grundsatz «ne bis in idem».

Ein nachträgliches/selbständiges Einziehungsverfahren ist unzulässig, wenn das Sachgericht die Einziehung von Vermögenswerten, die bereits vor Abschluss des Strafverfahrens zum Vorschein gekommen sind, aus Unsorgfalt nicht geregelt hat. Vorliegend ist dem Sachgericht jedoch…

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