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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2009 | S. 339–340Es folgt Seite №339

Nr. 71 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 12. März 2009 i.S. X. AG gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_801/2008

Art. 70 Abs. 1 StGB: nachträgliche Einziehung von Vermögenswerten; keine Kollision mit dem Grundsatz «ne bis in idem».

Ein nachträgliches/selbständiges Einziehungsverfahren ist unzulässig, wenn das ​Sachgericht die Einziehung von Vermögenswerten, die bereits vor Abschluss des Strafverfahrens zum Vorschein gekommen sind, aus Unsorgfalt nicht geregelt hat. Vorliegend ist dem ​Sachgericht

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