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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2020 | S. 282–287Es folgt Seite №282

Nr. 33 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 12. Juli 2019 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau – 6B_606/2018

Art. 405 Abs. 2 und 3 und 406 Abs. 2 StPO: Grundsatz des mündlichen Berufungsverfahrens; Voraussetzungen für ein gültiges Einverständnis mit dem schriftlichen Verfahren.

Die Staatsanwaltschaft ist zur persönlichen Teilnahme an der Haupt- und Berufungsverhandlung verpflichtet. Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich keine Möglichkeit vor, sich von der Teilnahmepflicht an der mündlichen…

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