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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2014 | S. 214–217Es folgt Seite №214

Nr. 39 Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, Beschluss vom 20. August 2013 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland – UH130204

Art. 147 Abs. 1, 179 Abs. 1, 312 Abs. 2 StPO: Teilnahmerechte in einer eröffneten und an die Polizei delegierten Strafuntersuchung.

Nach Eröffnung der Untersuchung darf die mit ergänzenden Ermittlungen beauftragte Polizei Personen befragen. Bei diesen Einvernahmen gelten diejenigen Verfahrensrechte, die den Parteien bei Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft zukommen. Gemäss vorliegendem Entscheid…

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