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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2014 | S. 214–217Es folgt Seite №214

Nr. 39 Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, Beschluss vom 20. August 2013 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland – UH130204

Art. 147 Abs. 1, 179 Abs. 1, 312 Abs. 2 StPO: Teilnahmerechte in einer eröffneten und an die Polizei delegierten ​Strafuntersuchung.

Nach Eröffnung der Untersuchung darf die mit ergänzenden Ermittlungen beauftragte Polizei Personen befragen. Bei diesen Einvernahmen gelten diejenigen Verfahrensrechte, die den Parteien bei Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft zukommen. Gemäss vorliegendem…

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