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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2011 | S. 208–210Es folgt Seite №208

Nr. 38 Obergericht Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, Urteil vom 19. Mai 2011 i.S. X. gegen Entscheid/Schreiben der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm – SBK.2011.91

Art. 146 Abs. 1, 147 StPO: Teilnahmerecht an Einvernahmen in Strafverfahren.

Art. 146 Abs. 1 StPO statuiert für sämtliche Verfahrensabschnitte den Grundsatz der getrennten Einvernahme mehrerer Personen. Ausgangspunkt dieser Bestimmung ist das Bedürfnis, die zu einem bestimmten Sachverhalt zu befragenden Personen im Interesse der Wahrheitsfindung getrennt einzuvernehmen. Dadurch soll die…

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