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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2008 | S. 217–220Es folgt Seite №217

Nr. 47 Bundesstrafgericht, I. Beschwerdekammer, Entscheid vom 25. Januar 2008 i.S. Kanton Bern gegen Kanton Zürich – BG.2008.2

Art. 344 Abs. 1, 345 StGB, Art. 279 BStP: Interkantonaler Gerichtsstandskonflikt.

Bei der Überprüfung einer interkantonalen Gerichtsstandsvereinbarung ist die Tatverdachtslage im Zeitpunkt der Vereinbarung massgeblich. Bestehen Zweifel über die bei der Gerichtsstandsbestimmung zu vergleichenden Tatbestände, ist «in dubio pro duriore» auf den für den Beschuldigten ungünstigeren Sachverhalt abzustellen…

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