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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2019 | S. 198–200Es folgt Seite №198

Nr. 23 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 11. Dezember 2017 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt und A. – 6B_225/2017

Art. 356 Abs. 6 StPO: ​Einsprache gegen Strafbefehl; Teilrechtskraft.

Eine ​Einsprache gilt als Rechtsbehelf und lässt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung den gesamten Strafbefehl dahinfallen. Dies trifft allerdings nur zu, soweit die ​Einsprache Hauptpunkte wie Schuldspruch und Strafe betrifft. Bezieht sich eine ​Einsprache nur auf die Kosten und Entschädigungen oder weitere…

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