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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2009 | S. 89–93Es folgt Seite №89

Nr. 18 Kassationsgericht des Kantons Zürich, Zirkularbeschluss vom 5. August 2008 i.S. X. gegen Amt für Justizvollzug und Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde), Kass.-Nr. – AC080006

§§ 11, 430 Abs. 1 Ziff. 4 StPO/ZH, Art. 29 Abs. 2 BV: notwendige Verteidigung bei gerichtlichen strafprozessualen Nachverfahren, Anspruch auf rechtliches Gehör.

Praxisgemäss besteht auch in gerichtlichen strafprozessualen Nachverfahren ein Anspruch auf notwendige Verteidigung (§ 11 Abs. 2 StPO/ZH), wenn die zu beurteilenden Fragen von einer gewissen Schwere sind, insbesondere die Rechte des…

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