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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2020 | S. 27–31Es folgt Seite №27

Nr. 7 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 6. Dezember 2018 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt – 6B_70/2018

Art. 84 ff. StPO: Zustellfiktion bei unbekannter Adresse; behördliche Ermittlungspflicht.

Die Zustellfiktion von Art. 88 Abs. 4 StPO erscheint im Lichte der Verfahrensgarantien von Art. 6 Ziff. 1 EMRK als problematisch. Sie gelangt nur zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen von Art. 88 Abs. 1 StPO erfüllt sind. Bevor sich eine Strafbehörde auf Art. 88 Abs. 4 StPO berufen kann, muss sie die geeigneten…

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