Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2018 | S. 27–30Es folgt Seite №27

Nr. 7 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 5. Mai 2017 i. S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Schwyz – 6B_7/2017

Art. 336 Abs. 1 lit. b und Abs. 3, 356 Abs. 4 und 366 f. StPO: Einsprache gegen einen Strafbefehl; Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht; Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens; Abwesenheitsverfahren.

Bleibt die Einsprache erhebende Person in einem Strafbefehlsverfahren der Hauptverhandlung unentschuldigt fern und lässt sich auch nicht vertreten, gilt die Einsprache gegen den Strafbefehl…

[…]