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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2012 | S. 17–20Es folgt Seite №17

Nr. 7 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 23. August 2011 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern gegen X. – 6B_141/2011

Art. 286 ff. StPO: Einsatz eines verdeckten Ermittlers.

Verdeckte Ermittlung ist das Anknüpfen von Kontakten mit einer verdächtigen Person zu Ermittlungszwecken durch einen nicht als solchen erkennbaren Polizeiangehörigen. Das wesentliche Kriterium des Anknüpfens von Kontakten enthält ein aktives zielgerichtetes Verhalten. Eine fingierte Fundabgabe («Veruntreuungsfalle») muss keine verdeckte…

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