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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2011 | S. 22–24Es folgt Seite №22

Nr. 7 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 13. Juli 2010 i. S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und Beschwerdeführerin gegen X. – 6B_610/2010

Art. 34 Abs. 2, 50 StGB: Grundsätze zur Bemessung der Geldstrafe; Begründungspflicht bei der Strafzumessung.

Bei Verurteilten, die nahe am oder unter dem Existenzminimum leben, ist der Tagessatz in dem Masse herabzusetzen, dass einerseits die Ernsthaftigkeit der Sanktion durch den Eingriff in die gewohnte Lebensführung erkennbar ist und andererseits der Eingriff nach den persönlichen und…

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